Sämtliche Katzen werden tierärztlich untersucht und sind bei der Abgabe
Die Katzen werden mit einem Schutzvertrag und einer Gebühr, welche die Tierarztkosten deckt, abgegeben. Sie werden dem neuen Halter persönlich vorbeigebracht.
Bei Wohnungskatzen ist die vollständige Absicherung des Balkons mit einem Netz Voraussetzung. Es werden keine Ausnahmen gemacht. Das Netz muss bei Übergabe der Katzen vorhanden sein und darf während der gesamten Dauer des Aufenthaltes nicht entfernt werden.